Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Freitag, 19. Dezember 2008

Betriebliche Gesundheitsförderung

Heute von einer Kundin erfahren. Es gab einen Artikel in der Presse, wo ein neues Gesetz hoffentlich morgen verabschiedet werden sollte:

Hier einen Auszug aus der BM Berlin:
Bewegungs- und Entspannungstraining kann jetzt vom Arbeitsgeber gefördert werden - sogar steuerfrei
Noch im laufenden Jahr kann jeder Arbeitgeber für jeden seiner Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 500 Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben. Auch der Arbeitnehmer braucht solche Extras dann nicht zu versteuern, sie sind kein "geldwerter Vorteil".


das gute daran ist, daß der AN nicht mal diese Maßnahmen im Unternehmen in Anspruch nehmen muß, sondern es kann sein, daß er eine Massage oder Streßbewältigungmaßnahmen nach der Arbeitzeit von dem Arbeitgeber bezahlt bekommt.

Ich hoffe, das kommt morgen durch. Jedenfalls bekomme ich bereits die Folgen zu spüren. Immer mehr Unternehmen bieten Ihren Mitarbeiten die Möglichkeit am Arbeitsplatz massiert zu werden, auf Kosten der Firma. So einen Kunden habe ich bereits und 2 Anfragen stehen an und ich muß sagen, es wirkt: die Mitarbeiter haben weniger Verspannungen und Kopfschmerzen und fühlten sich nach 3 mal Shiatsu bereits ingesamt viel wohler...

Ich frage mich nur: gilt es auch für öffentlichen Verwaltungen?

ständig selbst und selbständig

Seit dem 1.10.2006 habe ich eine Heilpraxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktiker Gesetz) eröffnet. Ich habe mich darauf spezialisiert, Klienten zu begleiten, die unter überwältigenden Emotionen oder Beschwerden leiden. Hier erzähle ich - Französin also nicht mit fehlerfreiem Deutsch - wie es mir geht, wie ich vorankomme, meine Erfahrungen mit bestimmten Themen, meine Erfolge und Schwierigkeiten, meine Freude und eventuellen Ängste, die mit meiner Selbständigkeit zusammen hängen und wie mein Weg sich mit der Zeit verändert. Nachdem ich viel ausprobiert habe, spezialisiere ich mich jetzt auf die emotionale Begleitung von Frauen von der Kinderwunschzeit bis zu Geburt.

IMPRESSUM:

Pascale CHARTRAIN, Genter Str. 56, 13353 Berlin Tel: (030) 45 49 45 44, Webseite: www.kinderwunschzeit.de Email: kinderwunschzeit@gmx.net

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